Umschreibung
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis – Drittstaaten
Wenn Du eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzt, der
- nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum ( EWR) angehört
- nicht zu den Staaten gehört, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisordnung (FeV) genannt sind,
kannst du diese in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Du musst hierfür:
- eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen
- die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir.
Vereinbare ein Termin mit uns, oder schau einfach in der Fahrschule vorbei. Wir beraten dich gerne zu allen Fragen der Führerscheinumschreibung.