Umschreibung

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis – Drittstaaten

Wenn Du eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzt, der

  • nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum ( EWR) angehört
  • nicht zu den Staaten gehört, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisordnung (FeV) genannt sind,
    kannst du diese in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Du musst hierfür:

  • eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen
  • die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir.

Vereinbare ein Termin mit uns, oder schau einfach in der Fahrschule vorbei. Wir beraten dich gerne zu allen Fragen der Führerscheinumschreibung.